Deutschland

Informationen zu Garantie und Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung

Seit dem 1. Januar 2002 (modifiziert durch das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrags“ vom 1. Januar 2022) gilt eine europaweite gesetzliche Gewährleistungsfrist von grundsätzlich 2 Jahren ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängel der Ware - soweit diese bereits beim Kauf der Ware existierten – beanstanden und Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch verlangen. Innerhalb der ersten 12 Monate ab Kaufdatum muss der Käufer hierbei nicht den Nachweis antreten, dass der beanstandete Fehler bereits bei Übergabe der Ware bestand. Ab dem 13. Monat nach Übergabe der Ware ist dieser Nachweis jedoch erforderlich.

Wenn sich ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist zeigt, tritt die Verjährung der Rechte des Käufers nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Auch wenn der Händler oder ein Dritter im Auftrag des Händlers die Ware im Zuge der Nachbesserung oder zur Prüfung eines Garantiefalls untersucht, tritt die Verjährung der betreffenden Rechte nicht vor Ablauf von zwei Monaten, nachdem der Kunde die nachgebesserte (also reparierte) bzw. ersetzte Ware erhalten hat.

 

Herstellergarantie

Darüber hinaus gewährt Kenwood nach wie vor eine eigene Herstellergarantie, die über die gesetzliche Vorschrift hinausgeht. Innerhalb der jeweiligen Garantiefristen kommt es im Gegensatz zu den Bedingungen der gesetzlichen Gewährleistung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an. Das heißt, der Käufer muss nicht nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand.

Für Geräte der unterschiedlichen Produktbereiche gelten folgende Garantiezeiten:

Home Entertainment

      24 Monate

Car Audio / Car Navigation

      24 Monate

Die oben beschriebene gesetzliche Gewährleistung wird durch die Herstellergarantie im Übrigen nicht eingeschränkt.

Informationen zur Europäischen Kenwood-Herstellergarantie entnehmen Sie bitte der Ihrem Gerät beigelegten Europäischen Garantiekarte (Kenwood Warranty Card). Bitte beachten Sie, dass die Garantiezeiten der Europäischen Garantie von den nationalen Garantiezeiten abweichen können!

 

Kenwood Herstellergarantie – für Kauf durch Verbraucher (§ 13 BGB)

A. 24-monatige Mängelgewährleistung durch den Verkäufer:

Für alle fabrikneuen Kenwood-Geräte gilt die gesetzlich geregelte 24-monatige Mängelgewährleistung durch den Verkäufer. Dabei ist die zuvor genannte („Gesetzliche Gewährleistung“) Verlängerungsmöglichkeit zu beachten. Ansprüche daraus werden durch die nachfolgende Garantie ausdrücklich nicht eingeschränkt, ebenso wenig werden etwa weitere Garantien, z.B. aus weiteren Garantiekarten oder Garantien des Händlers (Verkäufers) eingeschränkt. Verkäufer ist gegenüber dem Verbraucher nicht Kenwood sondern der Händler, bei dem der Verbraucher das Gerät gekauft hat. Gegen Kenwod bestehen keine gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche, sondern allein Ansprüche aus der Kenwood-Herstellergarantie.

B. Kenwood-Herstellergarantie:

Kenwood gewährt dem Verbraucher für alle Kenwood-Geräte eine Herstellergarantie nach den Bedingungen in den Punkten 1. bis 7. bis zum Ablauf der geltenden Garantiefrist. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum und beträgt für alle Geräte 24 Monate.

Punkte 1-7

1. Die Herstellergarantie beinhaltet, dass Teile nach der Entscheidung von Kenwood unentgeltlich ausgetauscht oder repariert werden, die aufgrund von Fabrikations- oder Materialfehlern defekt werden. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Kenwood über. Defekte aufgrund anderer Ursachen erfasst die Herstellergarantie nicht. Andere Rechte und Ansprüche, insbesondere Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatzansprüche werden durch die Herstellergarantie nicht begründet.

2. Die Erbringung von Garantieleistungen bewirkt keine Verlängerung der Garantiezeit.

3. Ausgeschlossen von der Herstellergarantie sind:

a. Geräte, bei denen die Seriennummer entfernt oder zerstört worden ist.

b. Schäden, die durch äußere Gewalteinwirkung, Brand, Blitzschlag, Überspannung, Flüssigkeit oder Ablagen bildende Gase (Tabakrauch, etc.) zurückzuführen sind.

c. Schäden durch den Gebrauch defekter oder unpassender Batterien.

d. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. fehlerhafte Installation.

e. Ansprüche aufgrund von Datenverlusten, welche durch Fehlfunktion von Festplatten oder anderen Kenwood Speichermedien verursacht werden.

f. Batterien und Akkumulatoren, Wechseldatenträger (Microdrive, SD-Card, etc.), Leuchtmittel und vergleichbare Verschleißteile.

g. Schäden durch Eingriffe von nicht durch Kenwood autorisierte Personen.

h. Geräte, die gewerblich genutzt werden.

4. Die Herstellergarantie gilt für Geräte, die vom Verbraucher in Deutschland oder Österreich gekauft worden sind. Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

5. Im Falle eines notwendigen Transports des Gerätes zum Kenwood Service Center erfolgt dies auf Gefahr und Kosten des Absenders.

6. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen ist der vollständig ausgefüllte Kaufbeleg vorzulegen.

7. Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Herstellergarantie nicht berührt.

 

JVCKENWOOD Deutschland GmbH
Konrad-Adenauer-Allee 1-11, 61118 Bad Vilbel, Deutschland
Tel.: 06101 - 4988 610 Mail: info@kenwood.de

 

Die aktuellen Garantiebedingungen für Deutschland und Österreich finden Sie hier zum Download: Garantiebestimmungen